Aufnahmeverfahren
1. Besuch der Website Haus Landwasser: Unsere Website bietet Ihnen eine erste Orientierung über eine RPK-Maßnahme bei uns.
2. Bei konkretem Interesse: Wir benötigen von Ihnen unsere beiden Datenbögen und mindestens einen ärztlichen Vorbefund. Diese senden Sie bitte an den ärztlichen Dienst von Haus Landwasser.
Datenbogen 1: F20_Datenbogen-I.pdf
Datenbogen 2: F20_Datenbogen-II.pdf
Gerne senden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen auch über unser Sekretariat zu.
3. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch den ärztlichen Leiter von Haus Landwasser, danach wird ein Termin zum Erstgespräch vergeben. Unser Sekretariat ruft Sie an.
4. Erstgespräch in Haus Landwasser. Bei Entscheidungsschwierigkeiten oder auf Vorschlag von Haus Landwasser kann ein Schnuppertag angeboten werden.
5. Entscheidung über eine mögliche Aufnahme in Haus Landwasser: Sie erhalten im Erstgespräch direkt eine Rückmeldung, ob eine Aufnahme in Haus Landwasser denkbar ist. Wird ein Schnuppertag vereinbart, erhalten Sie zeitnah danach eine Rückmeldung über eine mögliche Aufnahme. Nach dem absolvierten Erstgespräch stehen Sie auf unserer Warteliste.
6. Entscheidung des Bewerbers: Grundsätzlich bitten wir Sie um eine aktive Rückmeldung, ob Sie eine RPK-Maßnahme bei uns absolvieren möchten. Hierfür können Sie auch eine individuell mit uns vereinbarte Bedenkzeit bekommen. Wenn wir innerhalb der Bedenkzeit nichts von Ihnen hören, streichen wir Sie von der Warteliste.
7. Klärung der Maßnahmekosten.
Wenn eine RPK-Maßnahme bei uns absolviert werden soll, unterstützt unser Sozialdienst Sie beim Antragsverfahren. Sie erhalten zeitnah ein Schreiben des Sozialdienstes von Haus Landwasser über die weitere Vorgehensweise mit den erforderlichen Antragsunterlagen.
Sobald uns die angeforderten Unterlagen vorliegen, wird das Kostenklärungsverfahren durch Haus Landwasser fortgeführt.
Ohne vollständige Unterlagen ist eine weitere Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Bitte fragen Sie zu gegebener Zeit beim zuständigen Kostenträger nach dem Stand des Antragsverfahrens.
Besonderheiten im RPK-Verfahren:
- Externes Facharztgutachten: Für den RPK-Antrag ist zwingend ein Gutachten des behandelnden Facharztes notwendig. Formulare für ihren behandelnden Facharzt senden wir Ihnen zu.
- Gesetzliche Zuzahlung: Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sind grundsätzlich für eine begrenzte Anzahl von Wochen Zuzahlungen an den Leistungsträger (gesetzliche Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung) zu entrichten. Es gibt bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen jedoch die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreien zu lassen.
Gerne informieren wir Sie zu gegebener Zeit über die gesetzlichen Befreiungsmöglichkeiten.
8. Aufnahme
Nach Erhalt der Kostenzusage erhalten Sie einen Aufnahmetermin, sobald dies von unserer aktuellen Wartezeit her möglich ist. Über die Wartezeiten werden sie bereits im Erstgespräch informiert. Sie können diese auch jederzeit im Sekretariat erfragen. Wir bitten um Verständnis, dass wir häufig zu Beginn nur ungefähre Aussagen zur Wartezeit machen können.