Wer wird aufgenommen?

Das therapeutische Angebot von Haus Landwasser ist vor allem geeignet für Menschen mit folgenden Diagnosen:
  • Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10 F2)
  • Erkrankungen aus dem Bereich der chronischen affektiven Störungen wie z.B. chronische Depression (ICD-10 F3) sowie
  • Erkrankungen aus dem Bereich der Persönlichkeitsstörungen (ICD-10 F6)
Menschen mit anderen Krankheitsbildern können nach individueller Prüfung und Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen auch aufgenommen werden.
 
Eine Maßnahme der medizinisch-beruflichen Rehabilitation in Haus Landwasser kommt in Betracht, wenn
nach Abklingen der Akutsymptomatik und Überwindung der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit weiterhin Beeinträchtigungen im Alltag in der Selbstversorgung, im sozialen und/oder schulischen/beruflichen Bereich vorhanden sind
eine ausreichende Belastbarkeit besteht, das rehabilitative Angebot zu nutzen (an den Therapien teilzunehmen)
die festgelegten individuellen Rehabilitationsziele mit überwiegender medizinisch begründeter Wahrscheinlichkeit durch die Maßnahme erreicht werden können.

Wenn für eine RPK-Maßnahme keine ausreichende Belastbarkeit besteht, kann eine Maßnahme im Rahmen der stationären Eingliederungshilfe (vorbereitendes Training) beantragt werden. Über einem Zeitraum von mehreren Monaten wird mit einem reduzierten Programm an einer Stabilisierung gearbeitet, um dann eine RPK-Maßnahme beantragen zu können.

Die Maßnahme zur Entwicklung neuer Perspektiven (MnP) kommt in Betracht für junge Erwachsene mit psychischer Erkrankung, bei denen keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit im Krankenhaus mehr besteht, aber die Teilnahme an einer medizinischen Rehamaßnahme krankheitsbedingt noch nicht möglich ist. Ziel ist dabei die Stabilisierung für die Erarbeitung und Umsetzung einer tragfähigen Perspektive ohne Leistungsdruck.
Im Verlauf aller Maßnahmen werden die Anforderungen individuell so gestaltet, dass bei Über- oder Unterforderung eine Anpassung der Ziele erfolgt. Zentral ist die Bereitschaft, aktiv an der Bewältigung der Erkrankung und ihrer Folgen zu arbeiten.
 
Bewerber, welche bei einer zusätzlich bestehenden
Abhängigkeitserkrankung (Drogen, Alkohol) zu einer Abstinenz nicht in der Lage sind, können leider nicht aufgenommen werden. Bei im Vordergrund stehender geistiger Behinderung kann ebenfalls keine Aufnahme erfolgen.