Aufnahmeverfahren

Leistungsträger ist der bei Ihnen zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Maßnahme ist vorrangig für Menschen vorgesehen, die in der Region wohnen und/oder aus der Region stammen. Andere Interessentinnen oder Interessenten können bei freien Plätzen ebenfalls aufgenommen werden.
Wir bieten Kontaktgespräche zu einem ersten Informationsgespräch an. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung hierfür an das Sekretariat von Haus Landwasser (Telefon 0761 1301 590).
 
Die Maßnahme muss bei dem für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe beantragt werden. Dann beginnt die Kostenklärung, ob die Maßnahme auch von Seite Ihres Kostenträgers als notwendig erachtet und genehmigt wird (Bedarfsklärung). In diesem Zusammenhang werden auch die Zielsetzungen festgelegt.
 
Voraussetzungen von Ihrer Seite:
Sind Sie dazu bereit,
  • sich auf die gemeinsame Entwicklung eines neuen Weges einzulassen?
  • Energie für die gemeinsam erarbeiteten Ziele zu investieren?
  • auf den Konsum von Drogen und Alkohol zu  verzichten?
  • keine Gewalt gegen andere oder sich selbst auszuüben?
Eine Antwort mit „Ja“ auf diese Fragen ist eine unbedingte Voraussetzung für die Aufnahme.